MT-Medizintexte GbR

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Fotos für den Druck – die Praxis

1. Originaldateien

So viel (Pixel) wie nötig und so wenig (bearbeiten) wie möglich.

Bilder und Fotos werden selbst erstellt oder – was vermutlich der weitaus häufigere Fall ist – liegen schon vor. Die Verlagsregel »TIF mit 300 dpi« gilt vorwiegend für den ersten Fall. Kaum eine Digitalkamera speichert jedoch Fotos als TIF-Dateien ab und nicht immer kann man Bilder z.B. aus dem Kliniksystem beeinflussen (s. Regel 4). Wenn ein bereits vorliegendes Foto nicht verändert werden soll, weil z.B. weder ein Ausschnitt noch eine Beschriftung erforderlich ist, dann braucht es u.E. nicht ins TIF-Format umgewandelt zu werden. Das können die Profis in der Bildbearbeitung in der Regel besser. Es muss nur so viele Pixel haben wie nötig (s. Regel 3) und wenn es die nicht hat, muss man sich die Frage stellen, ob man dieses Foto verwenden kann.

2. Ausschnitte, Bearbeitungen, Beschriftungen

Arbeiten Sie in einer Kopie und liefern Sie Original und Kopie an den Verlag.

Im Prinzip gilt auch hier die Regel 1. Wenn also ein Foto oder digitales Röntgen-, CT- oder MRT-Bild beschriftet oder beschnitten werden soll, dann liefern Sie am besten das Originalfoto ab. Zusätzlich können Sie das Foto in MS Powerpoint, OpenOffice Impress, SoftMaker Presentations oder ein anderes Präsentations- oder auch Grafikprogramm einfügen und dort beschriften bzw. den Ausschnitt festlegen. Wenn Sie nur die beschriftete Version abliefern, kann der Verlag Schriftgröße, -art und -farbe gar nicht mehr oder nur noch mit hohem Aufwand ändern. Das führt dann dazu, dass die Abbildungen im Buch nicht einheitlich aussehen.

3. Pixel

Viel hilft viel.

Da trifft dieser Spruch einmal zu. Allerdings nur, was die Pixelzahl angeht. Je mehr Pixel ein Foto hat, desto größer kann es gedruckt werden. Das hat zunächst nichts mit der Auflösung und Bildqualität zu tun, sondern mit der reinen Menge an Informationen, die im Bild gespeichert sind. Die Pixelzahlen in Breite und Höhe lassen sich in jedem Fotobetrachter oder auch über die Eigenschaften der Datei auslesen. Wenn man die ungefähre Breite oder Höhe in Zentimetern wissen will, teilt man die gefundene Pixelzahl durch 1000 und multipliziert das Ergebnis mit 8. Ist eine Datei also 500 Pixel breit, reicht das im Druck für etwa 4 cm.

4. Bildschirmfotos, Röntgen, CT, MRT, Sonografie

Arbeiten Sie mit dem Original, speichern Sie es als TIF-Datei mit 300 dpi.

Wenn Sie für ein digitales Bild im Kliniksystem oder an einer Kamera einstellen können, wie groß die Datei sein und welches Format sie haben soll, dann gilt die Verlagsregel »TIF mit 300 dpi«. Muss das Bild einmal gespeichert werden, dann möglichst gleich so, wie es im Druck gebraucht wird. Kann man die DPI-Zahl nicht einstellen, dann sollte man das Bild als TIF-Datei speichern, weil dies im Vergleich zum JPG-Format ein verlustfreies Format ist. Wenn Sie Bildschirmfotos erstellen müssen, nehmen Sie sich den größten Monitor mit der besten Auflösung, den Sie finden können, vergrößern das Bild so weit wie möglich (wobei es nicht schon auf dem Monitor pixeln darf) oder bis 100% in der Software, die das Bild anzeigt, und speichern es dann möglichst ebenfalls als »TIF mit 300 dpi«.

5. Bildrechte

Urheber, Bild- und Persönlichkeitsrechte klären.

Jedes Foto ist ein eigenständiges Werk. Es hat einen Urheber und jemanden (anders), der die Rechte am Bild besitzt. Zusätzlich sind u.U. Personen auf dem Bild gezeigt, deren Persönlichkeitsrechte zu beachten sind. Nur Fotos, die man selbst gemacht hat, die noch nicht veröffentlicht wurden und auf denen keine Personen abgebildet sind, sind in der Regel unproblematisch. Alle anderen Fotos bedürfen der Überprüfung, ggf. sind Rechte z.B. bei den Verlagen einzuholen, die das Bild schon veröffentlicht haben (auch, wenn es das »eigene« Bild ist), und u.U. muss eine schriftliche Einverständniserklärung der abgebildeten Person(en) vorliegen.

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